Honorar

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Einzeltherapie,

 

Erstgespräch,

 

             Elterngespräche

100€ *

bis 60 Minuten

weitere Sitzungen mit

 

 mehr als einer Person

 

130 €

bis 60 Minuten

Berufliches Coaching

 

 

 

140 €

bis 60 Minuten

Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz

* ab dem 17.07.23

Kosten für eine Befund/ Bericht Erstellung (für eine Kooperation mit Krankenkasse) werden in Rechnung gestellt – abhängig vom zeitlichen Arbeitsaufwand.

Heilbehandlungen sind umsatzfrei.

FAQ - Frequently asked questions

Die Praxis ist reine Privatpraxis. Selbstzahler, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach Rechnungserhalt am Ende des Monats. Einen Überweisungsschein benötigen Sie nicht.

Das Erstgespräch kann in Präsenz oder auch online stattfinden. Eine Online-Sitzung hat den Vorteil und dient dazu, dass – ohne lange Wartezeit und aufwändiger Anfahrt – ich direkt Ihr persönliches Anliegen kennenlernen und Ihre Situation erfassen kann – damit ein konkreter Auftrag mit klaren Zielen sichtbar wird. Grundsätzlich wird am Ende dieser ersten Sitzung geschaut, ob wir uns miteinander eine Zusammenarbeit vorstellen können und besprechen den weiteren Behandlungsplan. Selbstverständlich verpflichtet die Vereinbarung eines Erstgespräches zu keinen weiteren Sitzungen. 

Es besteht auch die Möglichkeit digitale und flexible Selbstfürsorge und psychologische Soforthilfe mittels online Therapie zu erhalten. Jedoch sollte im Rahmen des Erstgesprächs besprochen werden, ob Ihr Auftrag und Ihr angestrebtes Ziel im Rahmen eines Onlinesettings gut bearbeitet werden kann.

Der Umfang der Beratung/Therapie wird gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Bedürfnissen im Erstgespräch abgesprochen. Es zeigte sich, dass bei Einzel- und Familientherapie 3-8 Termine sinnvoll sein können. Studien konnten zeigen, dass eine systemisch lösungsorientierte Therapie bereits nach wenigen Sitzungen Erfolge verzeichnen kann. Anfangs finden noch wöchentlich Termine statt, für den Beziehungsaufbau, die Formulieren eines Behandlungsziel und dem ersten kontinuierlichen gemeinsamen arbeiten an Ihrem Anliegen. Im Verlauf wird das Zeitintervall zwischen den einzelnen Terminen im Einzelfall entschieden und liegt meist zwischen zwei bis vier Wochen. 

Bei der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen werden die Eltern bzw, Erziehungsberechtigten aktiv mit in das Therapiegeschehen eingebunden und bei aufkommenden Bedarf besteht auch die Möglichkeit für eine gesonderte Elternberatung. 

Ich bitte davon abzusehen, früher in die Praxis zu kommen, als der Termin vereinbart wurde. Da ich während der Behandlung nicht die Tür öffnen kann, entstehen Ihnen sonst unnötige Wartezeiten. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48h vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin mit 50 € in Rechnung stellen.

Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Therapie/Beratung unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung in Schriftform gebe ich keine Auskünfte oder Informationen an Dritte weiter.

Bei meiner Praxis handelt sich um eine Privatpraxis, welche nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie zugelassen ist.  Meine Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen oder erstattet. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben oder in Gänze bei einer Privaten Krankenkasse versichert sein, kann eine Erstattung (teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr) erfolgen. Jedoch habe ich auf die Höhe der Erstattung keinen Einfluss. Da ich nicht die Möglichkeit habe, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen, zahlt der Patient das Honorar direkt an mich und kann dann, die erhaltene Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen – sofern er dies wünscht.

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.

Zu den Versicherungen, die die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie eventuell übernehmen, gehören die u.a. Zusatzversicherungen der:

  • Allianz
  • AOK
  • Continentale Krankenversicherung
  • Debeka
  • R+V Versicherungen
  • Signal Iduna Versicherung

Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Dieser Fall tritt ein, wenn dringender psychotherapeutischer Bedarf nicht zeitnah durch einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllt werden kann. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) gibt auf seiner Homepage unter „Was ist Psychotherapie?“ im Kapitel „Schwierigkeiten“ folgenden Hinweis „Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung. Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.

Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben dringend mit der Behandlung zu beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen!

Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.“

(Quelle: https://www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml)

Warum würden Sie für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen?

  • Wenn Sie keinen konsularischen Bericht (Beschreibung  der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.                
  • Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.
  • Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
  • Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) keine Nachteile haben wollen.
  • Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.

Die Systemische Therapie ist ein staatlich anerkanntes Psychotherapieverfahren. Studien konnten nachweisen, dass es sich um ein wirksames und kostengünstiges Therapieverfahren mit sehr guten Langzeiteffekten handelt.

Der Kerngedanke der Systemischen Therapie ist, dass der Schlüssel zum Verstehen und zur Veränderung von Problemen im Beziehungsgefüge, weniger in der behandelten Person allein liegt. Daher geht es bei den Interventionen dieser Therapieform darum, Beziehungsmuster deutlich werden zu lassen, Ressourcen zu aktivieren und Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie mir!

Emma Schierle

•  Psychologin M. Sc.
•  Systemische Therapie
•  Systemisch-integrative Traumatherapeutin

Psychologische Privatpraxis

Emma Schierle
Erbsengasse 1a
63879 Aschaffenburg

kontakt@psy-now.de